SDZeCOM

AGB

TrainingsCenter

Allgemeine Geschäftsbedingungen TrainingsCenter der SDZeCOM GmbH & Co. KG

A. Allgemeine Regelungen

1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Sämtliche Leistungen der SDZeCOM GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 65, 73430 Aa-len (nachfolgend „SDZeCOM”) in den Bereichen Schulungen, Webinaren und E-Learning erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.

1.2 Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

  • „Kunde“ sind Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts;
  • „Parteien“ sind der Kunde und SDZeCOM gemeinsam;
  • „Leistungsgegenstand“ oder „Leistung“ ist jede Schulung, jedes Webinar oder jedes E-Learning, die/das SDZeCOM anbietet, durchführt oder bereitstellt;
  • „Schulung“ ist jede Präsenz-, Online-, Hybrid- oder Inhouse-Schulung;
  • „Offene Schulung“ ist jede Online-Schulung, zu der jeder Teilnehmer zugelassen ist;
  • „Individuelle Schulung“ ist jede Präsenz-, Online- oder Hybrid-Schulung, die speziell für einen Kunden mit seinen Teilnehmern durchgeführt wird;
  • „Inhouse-Schulung“ ist eine Individuelle Schulung, die an einem vom Kunden gewählten Ort durchgeführt wird;
  • „Webinar“ ist eine Online-Veranstaltung, die zu einem bestimmten Termin live stattfindet oder automatisiert ausgestrahlt wird oder in einem bestimmten Zeitraum auf Abruf (on demand) bereitgestellt wird.
  • „E-Learning“ ist ein elektronisch unterstütztes Lernen, bei dem der Kunden Zugang zu digitalen Lerninhalten zum individuellen Abruf hat;
  • „Schulungsunterlagen“ sind sämtliche Materialien wie beispielsweise Präsentationen, Whitepaper, Aufzeichnungen etc., die von SDZeCOM im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden;
  • „Teilnehmer“ sind Kunden und/oder dessen Mitarbeiter und sonstige Personen, die aus der Sphäre des Kunden an einer Schulung, einem Webinar oder einem E-Learning teilnehmen.

1.3 Als „Vertrag“ im Sinne dieser AGB gelten zusammen

(a) individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien,
(b) das Angebot von SDZeCOM,
(c) und diese AGB.

Im Falle von Widersprüchen gelten die Reglungen in der in Ziffer 1.3 Satz 1 a – c genannten Rangfolge.

1.4 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn SDZeCOM in Kenntnis der abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen SDZeCOM und dem Kunden, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.5 Alle Angebote von SDZeCOM sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind als verbindliche Angebote gekennzeichnet.

1.6 Der Vertrag kommt zustande, indem SDZeCOM diesen per E-Mail bestätigt; mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich.

1.7 Soweit ein Geschäft im elektronischen Geschäftsverkehr vorliegt, verzichtet der Kunde gemäß § 312 i Abs. 2 Satz 2 BGB auf die Erfüllung der Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Satz 2 BGB.

2 Gegenstand der Leistungen

2.1 SDZeCOM erbringt die Leistung grundsätzlich auf dienstvertraglicher Basis. Die Erfolgsverantwortung für vertragliche Leistungen verbleibt beim Kunden. Insbesondere schuldet SDZeCOM kein bestimmtes Schulungsergebnis.

2.2 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Angebots.

3 Leistungsänderung

3.1 Will der Kunde die vereinbarte Leistung durch geänderte oder neue Anforderungen wesentlich ändern oder erweitern, so hat er seinen Änderungswunsch SDZeCOM in Textform mitzuteilen. SDZeCOM prüft darauf hin, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich der finanziellen und zeitlichen Aufwände und der zeitlichen Einschätzungen haben wird und teilt diese dem Kunden mit. SDZeCOM unterbreitet entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungs-wunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

3.2 SDZeCOM kann die Ausführung eines Änderungs- oder Erweiterungsverlangens des Kunden verweigern, wenn die Änderungen oder Erweiterungen nicht durchführbar sind oder wenn SDZeCOM deren Ausführung im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit unzumutbar ist.

3.3 Die Parteien werden sich bei einem positiven Ergebnis der Prüfung über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis dokumentieren. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

3.4 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches oder das Erstellen eines Änderungsvorschlags. Die Aufwände werden nach der üblichen Vergütung von SDZeCOM berechnet.

4 Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde unterstützt SDZeCOM bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Zu den Mitwirkungspflichten gehört insbesondere das zur Verfügung stellen der zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumentationen und Unterlagen aus seiner Sphäre. Der Kunde schafft alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Diese Mitwirkungen sind Hauptleistungspflicht des Kunden.

4.2 Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine Verletzung oder Verzögerung der Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen von SDZeCOM im Zweifel nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können. Dies kann insbesondere zu Verzögerungen im vereinbarten Zeitplan oder zu Mehraufwänden und führen.

4.3 Sämtliche Mitwirkungshandlungen, zu denen der Kunde verpflichtet ist, nimmt er auf eigene Kosten vor.

4.4 SDZeCOM ist zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages berechtigt, falls der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er vereinbarte Zahlungen nicht oder nicht fristgerecht leistet, Informationen, Materialien, Mitwirkungshandlungen nicht bereitstellt oder erbringt, über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar ist oder das Fortschreiten des Auftrages in irgendeiner anderen Art und Weise behindert.

4.5 Bei digitaler Leistungserbringung durch SDZeCOM (Online- oder Hybrid-Schulung, Webinaren, E-Learning) obliegt dem Kunden die Erfüllung der von SDZeCOM vorgegebenen technischen Voraussetzungen (Installation einer bestimmten Software, Internetverbindung, Headset, Browser etc.). Der Kunde testet die technischen Voraussetzungen vor Beginn der Schulung und trägt für deren Funktionsfähigkeit selbst Sorge. Erfüllt der Kunde die technischen Voraussetzungen nicht oder fällt seine Technik während der Schulung aus, entbindet dies den Kunden nicht von seiner vertraglichen Vergütungspflicht.

4.6 Nutzt SDZeCOM bei Schulungen und Webinaren auf Weisung des Kunden dessen firmeninterne Videokonferenzplattform oder eine sonstige Online-Kollaborationsplattform, die der Kunde bereitstellt, teilt der Kunde SDZeCOM rechtzeitig vor Beginn der Schulung oder des Webinars die technischen Anforderungen und die Zugangsdaten mit. SDZeCOM übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der vom Kunden bereitgestellten Plattformen.

5 Vergütung

5.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5.2 Soweit nicht anders bestimmt, gilt Vorauszahlung als vereinbart. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite berech-net, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz. SDZeCOM ist berechtigt, zusätzlich eine Schadenspauschale in Höhe von 40 EUR geltend zu machen. SDZeCOM behält sich vor, einen höheren Ver-zugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6 Absage, Stornierung, Ausfall

6.1 Kostenfreie Schulungen, Webinaren und E-Learnings können von SDZeCOM jederzeit abgesagt werden. Gleiches gilt für die Teilnahme an kostenfreien Schulungen, Webinaren und E-Learnings durch den Kunden. Ersatzansprüche entstehen dadurch nicht.

6.2 Für kostenpflichtige Schulungen gilt:

6.2.1 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestteilnehmerzahl bei offenen Schulungen 4 Teilnehmer. SDZeCOM behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmer-zahl) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei einer Absage infor-miert SDZeCOM den Kunden unverzüglich und zahlt bereits gezahlte Vergütungen zurück, soweit nicht ein Ersatztermin vereinbart wird.

6.2.2 Im Falle einer krankheitsbedingten oder sonst unverschuldeten Verhinderung des Kunden oder von SDZeCOM (beispielsweise Krankheit des Referenten, höhere Gewalt) vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin.

6.2.3 Kunden können kostenpflichtige Schulungen stornieren. In dem Fall kann SDZeCOM die Prozentsätze der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr nach den folgenden Regelungen verlangen:

  • Bis einen (1) Monat vor Beginn der Schulung oder des Webinars 50 %;
  • bis eine (1) Woche vor Beginn der Schulung oder des Webinars 80%;
  • später als eine (1) Woche vor Beginn der Schulung oder des Webinars 100%.

6.2.4 Zusätzlich zu den Stornierungskosten nach Ziffer 6.2.3 ersetzt der Kunde SDZeCOM alle bis dahin bereits entstandenen Kosten und Auslagen und stellt SDZeCOM von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei, die SDZeCOM zu diesem Zeitpunkt bereits eingegangen ist (z. B. Hotel, Flüge, Bahntickets, Caterer, Raummiete usw.).

6.3 Ändert der Kunde bei individuellen Schulungen die bereits vereinbarten Schulungsinhalte oder sonstige Leistungsgegenstände, trägt er die dadurch entstehenden Mehr-kosten. Vertraglich vereinbarte kostenpflichtige Webinare und E-Learnings können bis vor Eintritt/Inanspruchnahme des Webinars oder E-Learnings kostenfrei storniert werden. Mit Eintritt/Inanspruchnahme ist die volle Vergütung zur Zahlung fällig.

7 Höhere Gewalt

7.1 SDZeCOM ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

7.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, Pandemien und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von SDZeCOM nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.

7.3 Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in Textform in Kenntnis zu setzen.

8 Nutzungsrechte, Aufzeichnungen

8.1 Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Schulungsmaterialien ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

8.2 Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde an den von SDZeCOM zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, diese dem konkreten Vertragszweck selbst entsprechend zu nutzen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Insbesondere verbleiben alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, bei SDZeCOM. Schulungsunterlagen dürfen weder ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, bearbeitet, reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

8.3 Soweit SDZeCOM zur Leistungserbringung Inhalte des Kunden verwendet, räumt der Kunde SDZeCOM das einfache Nutzungsrecht an diesen Inhalten in dem Umfang ein, wie zur Leistungserbringung erforderlich.

8.4 Aufzeichnungen einer individuellen Schulung erstellt SDZeCOM für Kunden ausschließlich unter der Voraussetzung, dass dies zuvor vereinbart wurde. Für die Bereit-stellung der Aufzeichnung zahlt der Kunde eine zwischen den Parteien vorab vereinbarte, vom Nutzungszweck abhängige Nutzungsgebühr an SDZeCOM. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Schulung die Einwilligung zur entsprechenden Datenverarbeitung der jeweiligen Teilnehmer selbst einzuholen.

9 Haftung

9.1 SDZeCOM haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

9.2 Im Übrigen haftet SDZeCOM nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht), verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.

9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet SDZeCOM unbeschränkt.

9.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

9.5 Es obliegt allein dem Kunden, sicherzustellen, dass die von Teilnehmern im Rahmen der Leistungserbringung bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Texte, Bilder, Videos, Grafiken Sprachwerke und sonstige Informationen, die während einer Schulung von ei-nem Teilnehmer zugänglich gemacht werden) nicht gegen geltendes Recht verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt SDZeCOM von jeglichen Ansprüchen Dritter, die gegen SDZeCOM geltend gemacht werden, insoweit frei., Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der notwendigen Kosten, die SDZeCOM durch eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

10 Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekannt werdenden Informationen in Bezug auf den Vertrag oder dessen Durchführung, die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Parteien belehren ihre Mitarbeiter und sonst eingesetzten Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen.

10.2 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. SDZeCOM und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag geht – in Ab-weichung der Regelung in Ziffer 1.3 – in Bezug auf alle Rechten und Pflichten den Regelungen des vorliegenden Vertrages vor.

11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf vorliegende Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis richtet sich der Gerichtsstand ausschließlich nach dem Sitz von SDZeCOM. SDZeCOM ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

12 Sonstiges

12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

12.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

12.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

B. Ergänzende Regelungen zu Inhouse Schulungen

1 Regelungsgegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts gelten ergänzend für Inhouse Schulungen. Im Falle von Widersprüchen gehen diese Regelungen in Teil B den Regelungen in Teil A vor.

2 Leistungsgegenstand

2.1 Gegenstand von Inhouse Schulungen ist die Durchführung der im Angebot von SDZeCOM näher bezeichneten Schulung an einem von den Parteien vereinbarten Ort.

2.2 SDZeCOM erstellt das Schulungskonzept, die Schulungsinhalte sowie die Seminarunterlagen und stellt den Referenten.

3 Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde stellt nach Absprache mit SDZeCOM einen geeigneten Schulungsraum sowie die erforderliche Schulungstechnik auf eigene Kosten zur Verfügung.

3.2 Stellt SDZeCOM die Tagungstechnik leihweise zur Verfügung, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

3.3 Der Kunde sorgt auf eigene Kosten für Tagungs- und Pausengetränke sowie für das Catering.

3.4 Der Kunde trägt für die Durchführung der Schulung anfallende Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten nach Aufwand und in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Referenten. Fahrtkosten werden wie folgt berechnet: Ticket Deutsche Bahn 2. Klasse oder bei Fahrt mit PKW pauschal 0,60 € pro gefahrenem Kilometer; Flugkosten Flugticket Economy-Klasse; Übernachtungskosten nach Beleg; Spesen nach steuerlichen Richtlinien.

C. Ergänzende Regelungen zum „E-Learning“

1 Regelungsgegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts gelten ergänzend für das zeitweise Zur-Verfügung-Stellen eines Lernmanagementsystems durch SDZeCOM über das Internet („Software as a Service“) zur Teilnahme an E-Learnings. Im Falle von Widersprüchen gehen diese Regelungen in Teil C den Regelungen in Teil A vor.

2 Leistungsgegenstand

2.1 SDZeCOM gewährt dem Kunden Zugang zum E-Learning über eine Lern-Management-Plattform (nachfolgend zusammen „E-Learning“) über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser während des vereinbarten Zeitraumes.

2.2 SDZeCOM gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistung von mindestens 99 % im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von SDZeCOM.

2.3 SDZeCOM übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form die Zugangsdaten für die vereinbarte Anzahl an berechtigten Teilnehmern.

2.4 SDZeCOM kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die im E-Learning angebotenen Kurse jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen.

2.5 Eine Anpassung des E-Learnings auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet SDZeCOM nicht.

2.6 SDZeCOM wird das E-Learning regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

2.7 SDZeCOM wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. SDZeCOM treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten.

3 Nutzungsrechte

3.1 Eine physische Überlassung des E-Learnings oder einzelner darin enthaltener Kurse an den Kunden erfolgt nicht.

3.2 Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version des E-Learnings für die vertraglich festgelegte Anzahl an Teilnehmern das einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, das E-Learning mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

3.3 Der Kunde darf das E-Learning nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigene Teilnehmer nutzen. Eine weitergehende Nutzung durch den Kunden ist nicht gestattet.

4 Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Er wird die Teilnehmer entsprechend unterrichtet. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist SDZeCOM unverzüglich mitzuteilen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, im E-Learning keine Daten zu übermitteln,

(a) die Viren oder sonstige schädliche Komponenten enthalten;
(b) deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

5 Gewährleistung

5.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung des E-Learnings gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

5.2 Der Kunde hat SDZeCOM jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

5.3 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

6 Vertragslaufzeit und Beendigung

6.1 Der Vertrag hat die im Angebot genannte Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Sonstiges

Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Schlussbestimmungen

1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von SDZeCOM.

Geschäftsführer: Oliver Frömmer, Bernd Sievers, Amtsgericht Ulm HRA 500988, phG SDZeCOM Verwaltungs GmbH, Amtsgericht Ulm HRB 5013 20, USt-IDNr. DE 8130 599 98

Stand 26.03.2024